Die depotführende Stelle für Ihr vaamo-Konto ist eine inländische Bank und kann daher eventuell anfallende Steuern für in Deutschland steuerpflichtige Anleger direkt an das Finanzamt abführen. Sie erhalten also den vollen Service, den Sie bereits von Ihrer Hausbank kennen und können neben einem Freistellungsauftrag auch eine NV-Bescheinigung einreichen, sowie den Einbehalt der Kirchensteuer oder eine Verlustbescheinigung beauftragen.
Bei den Anlagestrategien haben wir uns bewußt für ausschüttende Fonds entschieden. So kann unsere Partnerbank die anfallende Steuerlast im Rahmen der jährlichen Barausschüttung direkt für Sie abführen und den Restbetrag in Form von neuen Anteilen für Sie wieder anlegen.
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