Der Verlustverrechnungstopf dient, wie der Name es schon vermuten lässt, zur Verrechnung von realisierten Veräußerungsverlusten und bezahlten Zwischengewinnen (wie sie bei Käufen vorkommen können) mit positiven kapitalertragsteuerpflichtigen Erträgen (das können realisierte Veräußerungsgewinne oder Erträge innerhalb der Fondsausschüttungen sein). Dieser Topf wird über das Kalenderjahr hinaus vorgetragen, sofern nicht eine Verlustbescheinigung beantragt wird. Der Antrag zur Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres bei der Partnerbank vorliegen. Den Auftrag hierfür können Sie formlos per E-Mail an [email protected] stellen.
Beiträge in diesem Abschnitt
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- Gibt es bei vaamo einen Mindestanlagebetrag?
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- Wieso wurden genau diese Fonds gewählt?
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